3.2. Ein Miettag entspricht dem Kalendertag und beginnt mit Anbruch dieses Tages. Jeder angefangene Tag wird berechnet
3.3. Wird die Ausrüstung nach Ablauf des vereinbarten Mietzeitraums zurückgegeben, wird für die zusätzliche Nutzungsdauer die Mietgebühr nach den geltenden Tagespreisen nachberechnet. Darüber hinaus fällt für jeden verspäteten Rückgabetag und Artikel die in Ziffer 7.5 festgelegte Pauschale an.
3.4. Maßgeblich für die Berechnung der Mietgebühr ist der bei der Reservierung vereinbarte Mietzeitraum. Dieser beginnt mit dem in der Reservierung festgelegten Mietbeginn und endet mit dem vereinbarten Mietende. Eine verspätete Abholung oder vorzeitige Rückgabe der Mietgegenstände führt nicht zu einer Verringerung der Mietgebühr, mit Ausnahme einer verspäteten Rückgabe, siehe 3.3.
3.5. Wird die reservierte Ausrüstung am vereinbarten ersten Miettag nicht abgeholt und geht bis zum Ablauf dieses Kalendertages keine Mitteilung des/der Mieter:in über eine spätere Abholung bei der Sektion ein, erlischt die Reservierung automatisch. Die Sektion ist berechtigt, die reservierten Gegenstände anschließend anderweitig zu vergeben. In diesem Fall kommt kein Mietvertrag zustande; ein Anspruch auf Mietgebühren oder sonstige Entgelte besteht nicht.
4. Übergabe und Zustand der Ausrüstung
4.1. Die Mietgegenstände werden in geprüftem und funktionsfähigem Zustand vermietet.
4.2. Sollten bei der Abholung seitens der Mieter:in Mängel festgestellt werden, sind diese unverzüglich zu melden.
4.3. Steigeisen dürfen nur mit geeignetem Schuhwerk ab Kategorie C verwendet werden.
5. Sorgfaltspflichten und Nutzung
5.1. Nutzer*innen müssen sich vor Gebrauch mit allen Gebrauchsanweisungen und Herstellerhinweisen vertraut machen.
5.2. Der/Die Mieter:in verpflichtet sich, die Mietgegenstände sorgfältig und bestimmungsgemäß zu gebrauchen.
5.3. Die Weitergabe der Ausrüstung an Dritte ist untersagt.
6. Rückgabe
6.1. Die Rückgabe erfolgt vollständig, sauber und fristgerecht.
6.2. Verschmutzung wird gemäß Pauschale berechnet (siehe 7.5)
6.3. Fehlende Teile werden gemäß Verlustpreisen berechnet (siehe 7.5)
7. Haftung für Schäden und Verlust
7.1. Keine Haftung des Vereins für Schäden an Personen, Material oder Dritten.
7.2. Der/Die Mieter:in haftet für Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch.
7.3. Im Falle von Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verlust der Gegenstände hat der/die Mieter:in die Kosten für Reparatur oder Ersatz zu tragen. Die Entscheidung über die zu unternehmende Maßnahme liegt bei der Sektion. Diese kümmert sich auch um die Umsetzung der Reparatur oder den Ersatz des betroffenen Mietgegenstandes. Eigenständige Reparaturmaßnahmen und die Beschaffung von Ersatzgegenständen sind zu unterlassen.
7.4. Beim Verlust von Mietgegenständen wird der verbleibende Zeitwert dem/der Mieter:in in Rechnung gestellt.
7.5. Für folgende Fälle von unvollständiger oder mangelhafter Rückgabe werden die angegebenen pauschalen Gebühren erhoben:
- Verspätete Rückgabe: 5,00 € pro Tag und Artikel
- Fehlender Beutel: 6,00 €
- Rückgabe im verschmutzten Zustand: 12,00 €
- Fehlender Spanngurt (Schneeschuhe): 6,00 €
- Fehlende Rastschlinge (Klettersteigset): 12,00 €
- Fehlender Karabiner (Klettersteigset): 20,00 €
- Fehlendes USB C-Kabel (LVS): 12,00 €
- Fehlender Riemen (Steigeisen): 18,00 €
8. Mietgebühren, Rabatte und Zahlungsmodalitäten
8.1. Tagespreise laut Preistabelle (siehe 3.1.2).
8.2. Ab dem achten Tag eines Mietzeitraums werden die folgenden Tage zum halben Tagespreis berechnet.
8.2. Die Zahlung der Mietgebühr erfolgt nachschüssig bei Rückgabe.
8.3. Die Mietgebühr ist ausschließlich per Kartenzahlung zu entrichten.
8.4. Mitglieder unter 25 Jahren erhalten 50 % Rabatt.
8.5. Die Mietgebühr wird grundsätzlich für den vereinbarten Mietzeitraum berechnet. Eine spätere Abholung oder vorzeitige Rückgabe begründet keinen Anspruch auf Reduzierung oder Erstattung der Mietgebühr. Die Sektion kann in begründeten Einzelfällen nach eigenem Ermessen eine abweichende Regelung treffen.
9. Hinweis zum Widerrufsrecht
Für die Reservierung von Bergsportausrüstung für einen bestimmten Nutzungszeitraum besteht kein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, da die Reservierung im Zusammenhang mit einer Freizeitbetätigung erfolgt und für einen spezifischen Zeitraum vorgenommen wird.
10. Datenschutz
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Datenschutzerklärung.
11. Schlussbestimmungen
Unwirksame Regelungen berühren nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Es gilt deutsches Recht.
Stand: 07.07.2026