Der Alpenplan und seine Bedeutung für den Deutschen Alpenverein
Die Verabschiedung des Alpenplans liegt etwas mehr als 50 Jahre zurück. Es handelt sich um eine bayerische Verordnung aus dem Jahr 1972 (Teil des Landesentwicklungsprogramms Bayern), die der Raumordnung und dem Naturschutz in den bayerischen Alpen dient.
Wesentliche Inhalte und Bedeutung:
1. Schutz der Alpenlandschaft: Der Alpenplan legt fest, wo im bayerischen Alpenraum Seilbahnen, Skipisten, Straßen oder andere größere Infrastrukturprojekte gebaut werden dürfen – und wo nicht.
2. Drei Zonen-System:
- Zone A: Gebiete, in denen Erschließungen grundsätzlich möglich sind.
- Zone B: Erschließungen sind nur eingeschränkt möglich.
- Zone C: Striktes Bauverbot für neue Erschließungen (Straßen, Seilbahnen, etc.). Diese Zone umfasst besonders sensible und naturnahe Gebiete.
3. Zielsetzung: Der Alpenplan soll einen Ausgleich schaffen zwischen Tourismus, wirtschaftlicher Nutzung und dem Schutz von Natur, Landschaft und Lebensräumen. Er gilt als einer der strengsten und wirksamsten Schutzmechanismen für den Alpenraum in Europa.
4. Rechtliche Wirkung: Der Alpenplan ist verbindlich für alle Planungs- und Genehmigungsverfahren im betroffenen Gebiet. Projekte, die im Widerspruch zum Alpenplan stehen, sind rechtlich nicht genehmigungsfähig.
5. Bedeutung in der Praxis: Besonders bekannt wurde der Alpenplan, als 2017 diskutiert wurde, ihn im Bereich des Riedberger Horns (Allgäu) zu ändern, um dort eine Skischaukel zu ermöglichen. Nach massiver Kritik von Naturschutzverbänden und Bürgern wurde die Änderung 2018
zurückgenommen – ein starkes Signal für die Schutzwirkung des Alpenplans.
Der Deutsche Alpenverein (DAV) spielte bei der Entstehung des Alpenplans in den späten 1960er- und frühen 1970er-Jahren eine zentrale Rolle als Interessenvertreter des Naturschutzes. Schon damals setzte sich der DAV – neben seiner Rolle als Bergsportverein – zunehmend für den Erhalt der Alpen ein. Hintergrund war der wachsende Massentourismus mit immer neuen Skigebieten, Seilbahnen und Straßenerschließungen, der die Landschaft bedrohte. Der DAV brachte seine detaillierte Kenntnis des Alpenraums in die Diskussion ein – über Bergführer, Sektionen und Fachleute für Natur- und Landschaftsschutz. Diese Expertise war entscheidend für die Abgrenzung besonders sensibler Gebiete (heutige Zone C).
Da der DAV als größter Bergsportverband Deutschlands sowohl touristische als auch naturschutzfachliche Interessen vereinte, kam seiner Unterstützung große Bedeutung zu. Er verlieh dem Alpenplan eine gesellschaftliche und politische Legitimation, die weit über die Reichweite reiner Naturschutzverbände hinausging. Auch nach 1972 verteidigte der DAV den Alpenplan immer wieder – etwa bei Debatten um Skigebietserweiterungen oder bei der geplanten Aufweichung am Riedberger Horn (2017 / 18). Hier wirkte er als starke Stimme gegen die Zerstörung der Zone C.
Als Mitglieder des DAV – und als begeisterte Wanderer und Kletterer – profitieren wir bis heute vom Alpenplan. Er sichert uns den alpinen Erlebnis- und Erholungsraum und ist zugleich ein zentrales Element unseres Engagements für Naturschutz und nachhaltigen Bergsport.
Zum Vergleich:
Die Alpenkonvention ist nicht mit dem Alpenplan zu verwechseln. Es handelt sich um einen internationalen Vertrag, der 1991 von den Alpenstaaten Deutschland, Österreich, Schweiz, Italien, Frankreich, Slowenien, Liechtenstein und Monaco unterzeichnet wurde. Ziel ist der Schutz und die nachhaltige Entwicklung des gesamten Alpenbogens – eine völkerrechtliche Verpflichtung. Themen wie Natur- und Umweltschutz, nachhaltiger Tourismus, Landwirtschaft oder Verkehr sollen in Einklang gebracht werden. Sowohl Alpenplan als auch Alpenkonvention verfolgen ähnliche Schutzziele: die Bewahrung der Alpen als Lebens- und Erholungsraum. Während die Alpenkonvention jedoch eher einen internationalen Rahmen vorgibt, ist der Alpenplan mit seiner Zoneneinteilung deutlich konkreter in seinen Vorgaben.