Allgemeine Bedingungen für Veranstaltungen der Sektion Münster des Deutschen Alpenvereins e.V.
Stand: August 2025
Anmeldung:
- Die Anmeldung erfolgt ausschließlich online über das Kursanmeldungs-Portal der Sektion. Persönliche Abreden mit der Tourenleitung über andere Kanäle wird nicht als verbindliche Anmeldung betrachtet und schließt jegliche Ansprüche auf eine Teilnahme bzw. einen Kurs/Tourenplatz aus.
Teilnehmerbeitrag:
- Der Teilnehmerbeitrag dient ausschließlich zur Deckung der Kosten für Organisation und Aufwandsentschädigung zur Durchführung der Veranstaltung. Übernachtungs- und Verpflegungskosten müssen von den Teilnehmern selbst in den Unterkünften abgerechnet werden. Spezielle Zusatzleistungen vor Ort, die durch die Tourenleitung erbracht werden, sind als Leistung im Angebot explizit beschrieben, sofern diese den Teilnehmerbeitrag beeinflussen.
- Schüler und Studenten bis zum 25. Lebensjahr erhalten 20% Ermäßigung auf den Teilnehmerbeitrag (auf Anfrage an kursverwaltung@dav-muenster.de).
- Teilnehmer, die nicht Mitglied in der Sektion Münster/Westfalen oder einer anderen Sektion des DAV sind, zahlen einen Aufschlag von 25% auf den Teilnehmerbetrag oder den im Angebot ausgewiesenen Teilnehmerbeitrag für Nicht-Mitglieder.
Zahlungsweise:
- Die Anmeldung gilt erst als verbindlich, wenn der Teilnehmerbeitrag überwiesen wurde bzw. durch das Lastschriftverfahren des Zahlungsdienstleisters erfolgreich eingezogen wurden. Bei Überweisungen (nur nach Rücksprache mit der Geschäftsstelle möglich) ist als Verwendungszweck die Buchungsnummer aus dem Buchungssystem anzugeben. Maßgeblich ist hierbei das Datum des Zahlungseingangs auf dem Vereinskonto der Sektion.
- Die Teilnahmeberechtigung wird ausschließlich nach Eingang des Teilnehmerbeitrags vergeben. Der Leiter ist berechtigt, bei Nichteingang der Teilnehmerbeitrags den Teilnehmerplatz anderweitig zu vergeben.
Rücktrittsbedingungen:
- Aufgrund der Kalkulation auf Selbstkostenbasis kann die Sektion das finanzielle Risiko eines Rücktritts von der Veranstaltung nicht tragen.
Es gelten daher folgende Rücktrittsbedingungen:
- Bei einem Rücktritt wird der Teilnehmerbeitrag nur erstattet, wenn sich in einem für die Leitung zumutbaren Zeitrahmen ein Ersatzteilnehmer findet. Eventuell bereits angefallene Übernachtungskosten oder durch die Stornierung bzw. den Rücktritt entstandenen Stornierungsgebühren für Hütten oder sonstige vom Tourenleiter bereits gebuchte Unterkünfte sind vom Teilnehmer in der Höhe zu tragen, wie sie angefallen sind bzw. durch den Rücktritt anfallen.
- Muss ein Teilnehmer die Veranstaltung aus Gründen, die die Sektion oder der Leiter nicht zu vertreten haben, vorzeitig abbrechen, so besteht kein Anspruch auf Ersatz des Teilnehmerbeitrags. Kosten für Unterkunft und Verpflegung sind in der Höhe zu tragen, wie sie angefallen sind.
- Im Falle des Ausfalls eines Leiters vor Fahrtbeginn wird die Verpflichtung eines anderen Leiters versucht. Hierdurch entstehende Mehrkosten übernimmt die Sektion. Gelingt dieses nicht und muss die Veranstaltung deshalb ausfallen, so erhalten die Teilnehmer ihre geleistete Zahlung zurück. Ein weitergehender Anspruch besteht nicht.
Abweichungen vom Veranstaltungsverlauf:
- Abweichungen vom angekündigten Veranstaltungsverlauf wegen unvorhergesehener Ereignisse, z.B. Wettersturz, Unfall und dgl. werden vorbehalten. Die Entscheidung hierüber trifft der Leiter. Der Teilnehmer kann hieraus keine Ansprüche herleiten.
- Der Leiter hat weiter das Recht, einzelne Teilnehmer bei mangelhafter Ausrüstung oder Kondition oder bei Verhaltensweisen, die seine Sicherheit oder die Sicherheit der Gruppe gefährden können, nach eigenem Ermessen von der Teilnahme an der Veranstaltung oder an einzelnen Programmteilen ohne Erstattung von Teilen des Teilnehmerbeitrags auszuschließen. Da der Leiter die alleinige Verantwortung für die unfallfreie Durchführung der Veranstaltung hat, ist die gerichtliche Überprüfung dieser Entscheidung des Leiters ausgeschlossen.
Gerichtsstand
- Gerichtsstand für alle Ansprüche, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung aus irgendeinem Rechtsgrund erhoben werden, ist Münster/Westfalen.
Haftung
- Bergsport (insb. Bergsteigen, Bergwandern, Skifahren, Klettern und die Ausbildung hierfür) ist nie ohne Risiko.
- Für DAV-Mitglieder besteht automatisch der Alpine Sicherheitsservice. Die Leistungen können in der Geschäftsstelle oder beim Leiter erfragt werden. Auf DAV- und ÖAV-Hütten besteht außerdem eine Gepäckversicherung.
- Im Übrigen ist der Abschluss von Versicherungen gegen die Gefahren des täglichen Lebens (z.B. Unfallschutz) Sache des Teilnehmers. Weitergehender Versicherungsschutz seitens der Sektion besteht nicht. Es besteht jedoch die Möglichkeit, zusätzlich gegen Prämienzahlung einen DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz (Zusatz-Versicherung) abzuschließen. Nähere Infos sind in der Geschäftsstelle oder beim Leiter erhältlich.
Erklärung des Teilnehmers
- Als Teilnehmer einer Führungs-, einer Gemeinschaftstour oder eines Ausbildungskurses bin ich mir der Tatsache bewusst, dass jede bergsportliche Unternehmung mit Risiken verbunden ist, die sich nicht vollständig ausschließen lassen.
- Ich erkenne daher an, dass die Sektion Münster und ihre verantwortlichen ehrenamtlichen Tourenleiter/innen – soweit gesetzlich zulässig – von jeglicher Haftung sowohl dem Grunde wie auch der Höhe nach freigestellt werden, die über den Rahmen der Mitgliedschaft im DAV sowie den für ehrenamtliche Tätigkeit bestehenden Versicherungsschutz hinausgeht. Dieses gilt nicht für die Verursachung von Unfällen durch Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.