Übungsleiter:innen Zentrale

*falls etwas fehlt/ Infos gewünscht sind, gerne melden >> info@dav-muenster.de 


Vorstellung der Übungsleiter:innen und Jugendleiter:innen


Kontakt-Möglichkeiten

Bei einigen Diensten des DAV ist die Nutzung von Microsoft-Apps sinnvoll. Sie ermöglicht der Geschäftsstelle einen vereinfachten Kontakt mit den Übungsleitern und erleichtert insbesondere den Zugriff auf sektionsbezogene Dateien. Erstellung dieses Kontos erfolgt ganz einfach über die Geschäftsstelle. Bitte schreibe uns >> Hier <<  


Angbote/Kurse/Touren

Es reicht völlig wenn du Interesse hast, etwas anzubieten. Bei der Planung und Entwicklung eines Angebots helfen wir dir sehr gerne.

>> Kontaktiere uns << 

ggf. kannst du in der Signal Gruppe über mögliche Zusammenarbeit mit anderen ÜL diskutieren/entwerfen.

  1.  >> Vermittlung der angebotsbezogener Informationen <<
  2. Du erhälst eine E-Mail um die Kosten und weitere Details festzulegen
  3. Dein Angebot wird auf dem >> Kursbuchungssytem << freigeschaltet
  • Du brauchst ein Konto beim Buchunssystem >> Yolawo << 
  • Wir schicken dir eine Einladung für die Erstellung eines Kontos per E-Mail

Das kannst du mit Yolawo folgendes tun:

  1. Teilnehmerliste sehen
  2. TN per E-Mail kontakieren
  3. TN manuell hinzufügen oder anlehnen 
  4. TN Einchecken

Sobald du ein Konto erstellt hast, bitte gebe uns kurz Bescheid.

Materialausleihe für Kurse

  • Die Sektion verfügt über ausreichend Material für die meisten Kurse und Tourenangebote. Dieses kann von den Übungsleiter ausgeliehen werden.
  • Bitte beachtet: Bei Kursen mit einer großen Teilnehmerzahl – insbesondere im Hochsommer – kann es aufgrund von Überschneidungen zu Engpässen kommen. Meldet euren Materialbedarf daher möglichst frühzeitig bei der Geschäftsstelle. So können Engpässe früh erkannt und gegebenenfalls vermieden werden.

Zugang zum Materialraum

  • Der Materialraum befindet sich im Obergeschoss. Der benötigte Schlüssel kann jederzeit aus dem dafür vorgesehenen Schlüsselkasten entnommen werden. Den Zugangscode erhaltet ihr über die entsprechende >>Signal-Gruppe<< 
  • Das benötigte Material könnt ihr selbstständig auswählen und ausleihen.
  • Bitte bei der Ausleihe beachten
    Nach der Entnahme schickt bitte ein Foto und eine Liste des ausgeliehenen Materials an: material@dav-muenster.de 

⚠️ Wichtig: Rückgabe ⚠️

  • Die Rückgabe des Materials erfolgt ausschließlich in die rote Kiste vor dem Materialraum.
  • Bitte legt das Material nicht direkt zurück in die Regale. Die rote Kiste sorgt dafür, dass die Rückgabe erfasst und der Materialraum ordentlich gehalten werden kann.

Engagement im Verein


Abrechnungen

  1. Am Tag nach dem Anmeldeschluss erhälst du eine E-Mail als Erinnerung zum Einreichen deiner Abrechnung
  2. In 2 bis 3 Werktagen nach deiner Abgabe wird deine Abrechnung bearbeitet und die Zahlung an deinem Konto durchgeführt
  3. In Ausnahmefällen, z.B. wenn dein Angebot schon vor dem Anmeldeschluss ausgebucht ist, wäre es möglich den ganzen Vorgang (Abrechnen bis Zahlungsempfang) vorzuziehen

>>Abrechnungsformulare<< 

  • Diese Abrechnungen müssen monatlich eingereicht werden, nicht später als Ablauf eines Quartals
  • Die Gruppenleiter:innen sowie die Betreuer:innen erhalten automatisch monatlich eine Erinnerung zum Abrechnen

>>Abrechnungsformulare<< 

  • Diese Art Abrechnung wird z.B. die Wettkampfbegleitung betreffen
  • Diese betrifft die Kurs- und Tourenangebote nicht

 

>>Abrechnungsformulare<< 

Stand 09.2023

Hinweise zum Einsatz von Übungsleitern / Wanderleitern im Rahmen des Ausbildungs- und Tourenprogramms

  1. Die Übungsleiter / Wanderleiter leiten selbständig Ausbildungskurse, Bergtouren und andere bergsportliche Veranstaltungen der Sektion Münster. Die Tätigkeit erfolgt ehrenamtlich
  2. Die Übungsleiter / Wanderleiter teilen dem Ausbildungsreferenten bis Anfang Oktober mit, welche Veranstaltungen sie im kommenden Jahr anbieten. Sie sind in der Bestimmung von Umfang, Ort, Zeit und Dauer der Veranstaltungen frei. Es wird jedoch angestrebt, zumindest eine Veranstaltung anzubieten.
  3. Die Veranstaltungsteilnehmer melden sich beim Übungsleiter / Wanderleiter auf dem vorgesehenen Formblatt an. Dabei versichert sich dieser über die Mitgliedschaft des Teilnehmers in der Sektion. Die Teilnahme von Nichtmitgliedern ist nur bei sog. „Schnupperkursen“ möglich. Der Teilnehmerbeitrag ist auf das Konto der Sektion zu überweisen. Der Übungsleiter / Wanderleiter übersendet vor Veranstaltungsbeginn eine Teilnehmerliste an die Geschäftsstelle, die die Mitgliedschaft und den Zahlungseingang überprüft. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, Ausrüstungsgegenstände (Gurte, Steigeisen, etc.) im Ausrüstungsverleih der Geschäftsstelle gegen eine Gebühr zu entleihen. Eine frühzeitige Reservierung ist ratsam.
  4. Die Übungsleiter / Wanderleiter führen die Veranstaltungen in fachlicher Hinsicht eigenverantwortlich durch. Sofern es aus organisatorischen Gründen oder aus Sicherheitsgründen erforderlich ist, entscheidet der Übungsleiter / Wanderleiter auch über Änderungen der Route, Tagesplanung, usw. eigenverantwortlich. In Fragen der Sicherheit wird nach der jeweils gültigen Lehrmeinung des Deutschen Alpenvereins verfahren.
  5. Die Übungsleiter / Wanderleiter haben das Recht, auch für andere Vereine tätig zu sein.
  6. Die Aufwendungen werden ohne Einzelnachweis wie folgt pauschal aus den Teilnehmerbeiträgen  erstattet: Veranstaltungen in Münster und in der Umgebung von Münster 16,25 € / Zeitstunde, übrige Veranstaltungen 110,00 € bzw. 130,00 € / Tag für Ausbildungskurse. Die Kalkulation der Beiträge ist mit der Geschäftsstelle vor Veröffentlichung des Kursprogramms abzustimmen. Wenn die ausgewiesene Teilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht zustande kommt, entscheidet der Übungsleiter / Wanderleiter frei, ob die Veranstaltung stattfindet. Wenn er diese mit der geringeren Teilnehmerzahl durchführt, mindert sich die Aufwandsentschädigung entsprechend. 
  7. Wenn ein Übungsleiter / Wanderleiter Reservierungskosten z.B. auf AV-Hütten auch schon vor vorstrecken muss, sollen diese von der Sektion getragen werden. Stornierungskosten einzelner Teilnehmer, die nicht auf die übrigen Teilnehmer verteilt werden können, soll die Sektion tragen.
  8. Es bestehen die folgenden Versicherungen:
    1. Haftpflichtversicherung. Die Deckungssummen betragen 10.000.000 € für Personenschäden,  10.000.000 € für Sachschäden und 50.000 € für Vermögensschäden.
    2. Unfallversicherung. Die Leistungen betragen im Todesfall 40.000 € und bei Invalidität  75.000 €.  Fachübungsleiter / Wanderleiter, deren pauschale Aufwandsentschädigung den Betrag von 3.000 € / Jahr nicht übersteigt, sind zusätzlich über den Landessportbund bei der gesetzlichen Unfallversicherung versichert. 
    3. Rechtsschutzversicherung für Übungsleiter / Wanderleiter mit Ausweis und gültiger DAVMarke, und zwar für Schadensersatz, Straf- und Ordnungswidrigkeiten (Deckungssumme: 60.000 €)
    4. Die Beiträge werden von der Sektion / dem Deutsche Alpenverein geleistet.  Fachübungsleiter / Wanderleiter, deren Aufwandsentschädigung den Betrag von 3.000 € / Jahr übersteigt, können sich über eine freiwillige Mitgliedschaft bei der Verwaltungsberufsgenossenschaft versichern. Der Fachübungsleiter / Wanderleiter muss die Beitrittserklärung gegenüber der Verwaltungsberufsgenossenschaft selbst abgeben, die Beiträge muss er selbst leisten.
  9. Der Deutsche Alpenverein berechnet den Teilnehmern von Aus- / Fortbildungen zum Fachübungsleiter / Wanderleiter einen Eigenanteil.  Die Sektion unterstützt Fachübungsleiter mit Fortbildungspflicht durch einen Zuschuss von 20 € pro Veranstaltungstag, der für die Sektion durchgeführt wurde. Der Zuschuss wird zusammen mit der Aufwandsentschädigung im Rahmen der Kursabrechnung gezahlt. 
  10. Die Tätigkeit der Übungsleiter / Wanderleiter ist steuerrechtlich als selbständig zu beurteilen. Die Aufwandsentschädigung stellt eine Einnahme dar, die unter den Voraussetzungen des § 3 Nr. 26 EStG i.H.v. 3.000 € steuerfrei ist. In diesem Zusammenhang bestätigt die Sektion, dass sie nach Maßgabe des letzten Freistellungsbescheides des Finanzamtes Münster-Innenstadt als steuerbegünstigte Körperschaft nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 KStG wegen Förderung gemeinnütziger Zwecke anerkannt ist. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit der Tätigkeit sind als Betriebsausgaben abziehbar – ggf. soweit sie den steuerfreien Betrag nach § 3 Nr. 26 EStG übersteigen.
  11. Die Tätigkeit der Übungsleiter / Wanderleiter ist auch sozialversicherungsrechtlich als selbständig zu beurteilen. Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung sind nicht zu leisten. Im Übrigen wird auf die Rentenversicherungspflicht selbständiger Lehrer, worunter die Leiter von Ausbildungskursen fallen, hingewiesen. Für die – ggf. erforderliche – Anmeldung und Abführung der Beiträge ist der Übungsleiter / Wanderleiter selbst verantwortlich. Ein Infoblatt liegt in der Geschäftsstelle bereit. 

Dein Ansprechpartner

Jayant Wakode | © Jayant Wakode

Jayant Wakode

Mitarbeiter*in Geschäftsstelle | Leitung Kraxelhasen | Leitung Berggämsen
0251 73030

Qualifikationen
Trainer*in C Sportklettern Breitensport Indoor mit Zusatzqualifikation Outdoor
PSA Sachkundiger Bergsportausrüstung