Geplante Satzungsänderung auf der Mitgliederversammlung 2023


Mo. 20.03.2023

Liebe Mitglieder,

in unserer kommenden Jahreshauptversammlung am 07.05.2023 wollen wir eine Neufassung unserer Satzung beschließen.

 

Warum ist eine Neufassung notwendig?

DAV-Mustersatzung
Unsere aktuelle Satzung basiert auf der DAV-Mustersatzung 2014, eine Anpassung an die Mustersatzung 2018 wurde in der JHV 2019 abgelehnt. Die Notwendigkeit einer Modernisierung ist nun umso größer, einerseits gegenüber dem Dachverband aber auch wenn es darum geht, Fördermittel zu erhalten.

Finanzamt
Ab 2023 wird die Sektion Münster mit dem Alpinzentrum an der Koburg neben dem 1. Standbein Westfalenhaus nun auch ein echtes Standbein in Münster aufbauen und gestalten. Neue Vereinsaktivitäten und Satzung müssen im Einklang sein, damit unsere Gemeinnützigkeit vom Finanzamt anerkannt bleibt.

Ressortleitungen
Inspiriert durch einen intensiven Austausch mit der Sektion Bielefeld, wollen wir den ehrenamtlichen Vorstand stärken durch Einführung von Ressortleitungen.

 

Wesentliche Inhalte der Neufassung

Modernisierung

  1. Entsprechend der neuesten Mustersatzung des DAV betonen wir fundamentale Aspekte wie etwa unseren Einsatz für Inklusion/Integration, für doping- und manipulationsfreien Sport, für angestrebte Klimaneutralität. Wir betonen die Eigenständigkeit der Jugend (Jugendordnung und Jugendvollversammlung) und wir positionieren uns entschiedenen gegen Intoleranz und Rassismus.
  2. Empfehlungen des Landessportbundes hinsichtlich Corona (z.B. Vorstandsbeschlüsse im Umlaufverfahren ohne Präsenz), Datenschutz (DS-GVO) und Hinweise juristischer Art (z.B. bei vom Finanzamt oder Registergericht geforderten Änderungen).
  3. Wie vom Dachverband empfohlen, wird ein anteiliger Jahresbeitrag für unterjährig eintretende Mitglieder ermöglicht.

 

Standbeine Westfalenhaus und Münster im Leitbild

  1. Das Leitbild des DAV mit dem Leitspruch „Wir … sind die Berge“ wird im ersten Abschnitt
  2. Sowohl das Westfalenhaus als auch das AlpinZentrum mit Geschäftsstelle, Sport- und Vereinsräumen vor Ort sind Mittelpunkt unserer Arbeit.
  3. Ergänzung der Mittel zur Erreichung des Vereinszwecks auch um Angebote und Unternehmungen vor Ort wie z.B. Gesundheitssport.

 

Organe der Sektion – Vorstand mit Ressorts

Der Vorstand besteht künftig aus dem geschäftsführenden Vorstand (§26 BGB) ergänzt um Ressortleitungen:

Hütte

Wege

Öffentlichkeitsarbeit

Natur&Klima

Ausbildung

Ehrenamtmanagement

 

Durch diese Struktur soll die Zusammenarbeit intensiviert werden; mit Budgetverantwortung und Controlling sollen die wichtigsten Themen der Sektion weiterentwickelt und gesteuert werden.

 

Schritte bis zur Verabschiedung der Neufassung der Satzung

  • Der komplette Satzungstext wird hier (siehe Download weiter unten) veröffentlicht. Rückfragen können in der Geschäftsstelle oder beim 1. Vorsitzenden gestellt werden.
  • Der Satzungsentwurf wurde durch den DAV Dachverband geprüft und als genehmigungsfähig eingeschätzt.
  • Der Satzungsentwurf wurde vom Finanzamt Münster geprüft und insbesondere gemeinnützigkeitsrechtlich nicht beanstandet.
  • Zum Vergleich wird hier auf die Satzung der Sektion Bielefeld verwiesen, die uns sehr inspiriert hat
    https://www.alpenverein-bielefeld.de/wp-content/uploads/2019/09/Satzung_DAV_Mai2018_AV.pdf

 

Wir freuen uns auf die Jahreshauptversammlung am 07.05. in der Friedenskapelle.

Christoph Jöst



Links:

Satzung_DAV_Mai2023_Muenster_V0.3.pdf

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