Beitragsübersicht
| A. | Mitglied (Vollmitglied) Erwachsene ab 25 Jahre (ab Geburtsjahrgang 1985) Einmalige Aufnahmegebühr: 26,00 € |
52,00 € |
| B. | Mitglied (Ermäßigtes Mitglied) Mitglieder mit Beitragsvergünstigung Ehe-/Lebenspartner eines Vollmitglieds bei identischer Anschrift (Voraussetzung: beide Beiträge werden von einem Konto abgebucht) Mitglieder (ab vollendetem 70. Lebensjahr, auf Antrag) Einmalige Aufnahmegebühr: 14,00 € |
28,00 € |
| C. | Mitglied (Gastmitglied) Mitglieder, die bereits einer anderen DAV-Sektion als A-/B-Mitglied oder Junior angehört |
8,00 € |
| Junioren vom 18. bis vollendetem 25. Lebensjahr Einmalige Aufnahmegebür: 14,00 € |
28,00 € |
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| Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr (ohne Mitgliedschaft der Eltern) beitragsfrei von Alleinerziehenden (Vollmitglied), auf Antrag |
11,00 € |
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| 5. | Familien beide Eltern (als A- und B-Mitglied) und alle Kinder bis zum vollendetem 18. Lebensjahr Einmalige Aufnahmegebühr: 26,00 € |
80,00 € |
Stichtag für die Altersangaben ist jeweils der 1. Januar eines jeden Jahres.
Der Jahresbeitrag ist bis zum 31. Januar eines jeden Jahres fällig bzw. sofort bei Eintritt während des Jahres. Wer nicht rechtzeitig bezahlt, muss eine Gebühr von 3,00 € zusätzlich entrichten. Der Beitrag gilt immer für das Kalenderjahr, unabhängig vom Zeitpunkt des Beitritts. Die Gültigkeit der Mitgliedsausweise 2011 endet am 28. Februar des Folgejahres. Dies gilt für alle Mitglieder, die ihre Mitgliedschaft nicht zum 31.12. 2011 gekündigt haben. Bei einer Kündigung zum 31.12.2011 endet die Mitgliedschaft am Jahresende Zu diesem Termin erlischt auch der Versicherungsschutz. Der Versand der Mitgliederausweise erfolgt direkt von der Druckerei. Sie werden in der zweiten Februarhälfte zugestellt.
Infos zur Mitgliedschaft
Wichtig: Bitte teilen Sie uns Änderungen von Adressen und Bankverbindungen umgehend mit. Nennen Sie auch Ihre Familienangehörigen. Sie sichern sich so den Bezug der Zeitschrift „PANORAMA“ und „Münster Alpin“.Die Mitgliedsbeiträge werden Anfang Januar abgebucht, wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung erteilt haben. Ein Beitragseinzug, der wegen einer falschen Kontonummer oder aufgrund des Erlöschens des Kontos nicht durchgeführt werden kann, verursacht Bank- und Verwaltungskosten. Wir müssen in diesem Fall leider 6,00 € in Rechnung stellen.
Mitglieder, die sich noch nicht am Einzugsverfahren beteiligen, bitten wir, den Mitgliedsbeitrag bis zum 31.01.2012 zu zahlen. Eine Rechnung wird nicht zugesandt. Bei verspäteter Zahlung müssen wir Verwaltungsgebühren i.H.v. 3,00 € berechnen.
Kündigungen der Mitgliedschaft müssen nach unserer Satzung drei Monate vor Jahresende (30. September) schriftlich erfolgen. Eine Kündigungsbestätigung wird zugesandt.

