Alpiner Sicherheits-Service (ASS)
Der ASS ist der zentrale Versicherungsschutz für alle Mitglieder des DAV.
Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Bergunfällen (alpinistische Aktivitäten incl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):
- Kostenerstattung für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis 25.000 € je Person und Ereignis bei Bergunfällen werden erstattet (bei Unfalltod jedoch nur bis zu 5.000 €).
- Übernahme der unfallbedingten Heilkosten im Ausland während der Ausübung von Alpinsport: ambulante Behandlung durch einen Arzt, stationäre Behandlung im Krankenhaus, ärztlich verordnete Heilmaßnahmen und Arzneimittel, medizinisch sinnvoller und vertretbarer Rücktransport zum Wohnort.
- 24 Stunden Notrufzentrale: +49 (0) 89/30657091 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport. (*1)
- Unfallversicherungsschutz: (R+V Allgemeine Versicherung AG, Versicherungsnummer: 405/11/542704705) bei Unfällen während der Ausübung von Aktivitäten nach Teil A Ziffer 2 AVB DAV ASS (*2)
- Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG): Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche Personen- und Sachschäden mit bis zu 6.000.000 EUR, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten gem. Teil A Ziffer 2 AVB DAV ASS ergeben. (*3)
(*1) Die Abwicklung dieser Leistungen erfolgt über die Würzburger Versicherungs-AG, Bahnhofstr. 11, 97070 Würzburg.
(*2) Unfalldefinition: Ein Unfall liegt vor, wenn die versicherte Person durch ein plötzlich von außen auf ihren Körper wirkendes Ereignis (Unfallereignis) unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung erleidet. Einmalige Kapitalleistung ab einem Invaliditätsgrad von 20%. Die Kapitalleistung beträgt maximal 25.000 EUR bei Vollinvalidität (100%). 5.000 EUR einmalige Kapitalleistung im Todesfall, sowie bis zu 5.000 EUR für die Bergungskosten bei Unfalltod (Die Abwicklung dieser Bergungskosten findet über die R+V unter 0800/ 533-1111 oder aus dem Ausland +49 611/16750-507 statt).
(*3) Die Abwicklung der Haftpflichtansprüche erfolgt über die Generali Versicherung AG, Adenauerring 7, 81731 München (Versicherungsnummer: 2-GK-85.352.151-6).
Ihr Versicherungsschutz
Der Versicherungsschutz gilt weltweit bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung nachstehend genannter Alpinsportarten sowie während des Trainings im Rahmen einer Veranstaltung des DAV.
- Bergsteigen: z. B. Bergwandern, Bergsteigen, Fels- und Eisklettern in freier Natur oder an einer dafür eingerichteten Kletterwand, Bouldern, Wettkampfklettern, Trekking
- Wintersport: z. B. Skifahren (alpin, nordisch, telemark), Snowboarden, Skitouren / Skibergsteigen, Skibobfahren, Schneeschuhgehen
- sonstige Alpinsportarten: z. B. Höhlenbegehungen, Mountainbiking, Kajak- und Faltbootfahren, Canyoning / Rafting
- Veranstaltungen des Hauptvereins und der Sektionen des DAV: z. B. Teilnahme an satzungsgemäßen Veranstaltungen des Hauptvereins und der Sektionen.
Hier erfährst du mehr: www.alpenverein.de/verband/services/versicherungen-im-dav
Einschränkungen des ASS Versicherungsschutz
Kein ASS Versicherungsschutz besteht bei:
- Ausübung von Alpinsport im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas. Europa umfasst alle europäischen Staaten (inkl. Madeira), die Mittelmeer-Anrainerstaaten sowie die Kanarischen Inseln. Die östliche Grenze ist der Ural (Fluss und Gebirge), das gesamte Elbrus Gebirge ist jedoch eingeschlossen.*
- Versicherungsschutz besteht jedoch:
- bei allen Fahrten, Touren und Reisen, die vom Bundesverband des DAV oder von einer Sektion des DAV veranstaltet werden;
- wenn ein Reiseveranstalter, der nicht als gewerblicher Reiseveranstalter tätig ist, die Pauschalreise außerhalb Europas veranstaltet;
- wenn für individuelle Reisen einzelne Komponenten über ein Reisebüro zugekauft werden müssen, die Reise sich jedoch weiterhin deutlich von einer Pauschalreise unterscheidet.
- Versicherungsschutz besteht jedoch:
- Expeditionen
- Segelfliegen, Gleitschirmfliegen und ähnliche Luftsportarten
- Schäden, welche die versicherte Person vorsätzlich oder durch grob fahrlässiges Verhalten, insbesondere durch Außerachtlassen grundlegender, allgemein anerkannter Regeln des Bergsteigens herbeiführt
- Teilnahme an Skiwettkämpfen und anderen Wettkämpfen, soweit nicht vom DAV veranstaltet;
- Schäden durch Streik, innere Unruhen, Kriegsereignisse, Pandemien, Kernenergie, Beschlagnahme und sonstige Eingriffe von hoher Hand sowie in Ländern, für welche das Auswärtige Amt eine Reisewarnung ausgesprochen hat.
Zusatzschutz auch außerhalb von Berg und Piste
Der Reise-, Sport- und Freizeitschutz ist ein Exklusivangebot für DAV-Mitglieder. Du genießt finanzielle Sicherheit im Fall der Fälle auf allen privaten Reisen sowie bei allen Freizeit - und Sportaktivitäten. Das Angebot gilt weltweit, ein ganzes Jahr lang.
Einzel Jugendliche (bis 18 Jahre) |
Einzel Erwachsene |
Familie* |
32,00 € |
42,00 € |
84,00 € |
* Familienprämien gelten, unabhängig vom Verwandschaftsverhältnis, für maximal zwei Erwachsene und ihre minderjährigen Kinder. Hier findest du den Flyer zum Reise-, Sport- und Freizeitschutz: https://www.dav-muenster.de/dav/service/RSF-Flyer-mit-Antrag-03.2019.pdf?m=1556013938&