Satzungsänderung


Mo. 08.02.2016

Anpassung der Satzung der Sektion Münster/Westfalen an die Mustersatzung des Deutschen Alpenvereins

Auf der Hauptversammlung des DAV im November 2014 wurde eine Mustersatzung für die Sektionen beschlossen. Einige Passagen sind für die Einheit im DAV von besonderer Bedeutung und waren daher für die Sektionen verbindlich und ohne Abweichung wörtlich in die Satzung der Sektionen zu übernehmen, andere Änderungen konnten den Bedürfnissen der Sektionen im Rahmen des Vereinsrechts angepasst werden.
In der Mitgliederversammlung 2013 wurden bereits die Änderungen vorgestellt und beschlossen, die auf die Vorgaben der österreichischen Finanzbehörden zurückgehen. Hier entspricht unsere Satzung voll und ganz der DAV-Mustersatzung.
Wir wollen nun in einem zweiten Schritt unsere Sektionssatzung weiter an die Muster-satzung anpassen. Die Änderungen sind zum Teil eher formal, wie z.B Hüttenstandorte statt Hütten oder die Reihenfolge der einzelnen Unterpunkte. Es gab auch Ergänzungen wie in §3 d: Jugendhilfe und umfassende Jugend- und Familienarbeit. Einige Punkte   wurden neu aufgenommen, wie die in § 22, d und § 22, h aufgeführten Aufgaben der Mitgliederversammlung bei Finanzgeschäften der Sektion.
Es würde zu weit führen, alle Änderungen und Anpassungen der Satzung hier im einzelnen darzustellen. Auf unserer Homepage www.dav-muenster.de wird deshalb im    Dezember eine Gegenüberstellung der jetzt gültigen  Version und der neuen, vom Hauptverband empfohlenen Version veröffentlicht.

Außerdem ist es natürlich jederzeit möglich, in die Geschäftsstelle zu kommen und sich die Gegenüberstellung in Ruhe anzusehen.



Links:

GegenuberstellungSatzung.pdf

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