Jedes Mitglied im DAV genießt über die DAV-Mitgliedschaft den Schutz folgender Versicherungen bei Bergunfällen (alpinistische Aktivitäten incl. Skilauf, Langlauf, Snowboard):
Alpiner SicherheitsService ASS, Leistungen im Überblick:
Such-, Bergungs- und Rettungskosten bis 25.000 € je Person und Ereignis Erstattet die Kosten bis 25.000 € für Such-, Bergungs- und Rettungskosten bei Bergunfällen.
Unfallbedingte Heilkosten (Arzt, Krankenhaus) Erstattet die Kosten der notwendigen medizinischen Hilfe im Ausland bei Unfallverletzung während der Ausübung von Alpinsport.
24 Stunden Notrufzentrale Tel.: +49 (0) 89/6 24 24 - 393 bei Bergnot oder Unfällen während der Ausübung von Alpinsport
Sporthaftpflicht-Versicherung (Generali Versicherung AG): Absicherung der gesetzlichen Haftpflichtansprüche aus Personenschäden mit bis zu 1.500.000 € oder aus Sachschäden mit bis zu 150.000 €, sofern sich diese Ansprüche aus den genannten sportlichen Aktivitäten nach § 2 Nr. 1 bis 3 VB ASS 2007 ergeben.
Geltungsbereich: weltweit, bei Bergnot oder Ausübung von Alpinsport (siehe § 2 VB ASS 2007) - ausgenommen sind u.a. die Ausübung von Alpinsport (z.B. Trekkingtouren) im Rahmen von Pauschalreisen außerhalb Europas (siehe § 3 VB ASS 2007) und Expeditionen.
Zusätzlich zum Alpinen SicherheitsService ASS gegen Prämienzahlung möglich: DAV Reise-, Sport- und Freizeitschutz DasExklusivangebot für DAV-Mitglieder: Zusatzschutz auch außerhalb von Berg und Piste >> Infos